Luxemburg auf dem Weg zum Polizeistaat

Luxemburg auf dem Weg zum Polizeistaat

Luxemburg auf dem Weg zum Polizeistaat

Die anhaltende Angst der Bürger vor Terror und Gewalttaten gibt der politischen Mehrheit die Möglichkeit die aktuelle Gesetzgebung zu verschärfen ohne dabei auf größere Kritik seitens der Oppositionsparteien oder der Bürger selbst zu stoßen. Die Ferienzeit wird genutzt um Gesetzesprojekte, welche in normalen Zeiten auf heftige Kritik stoßen würden, vorzustellen. In diesem Sinn, wurde am vergangenen Freitag die Polizeireform von Minister Schneider vorgestellt.

Die „police administrative“ soll neue Befugnisse erhalten. Sie darf in Zukunft systematische Identitätskontrollen durchführen, Fahrzeuge in einem eingegrenzten Bereich kontrollieren, Gebäude beim einfachen Verdacht von einer Gefährdung von Menschen durchsuchen, Gegenstände beschlagnahmen oder Menschen für die Dauer von 12 Stunden festnehmen (was heute bereits möglich ist). Diese Maßnahmen sind möglich wenn der einfache Verdacht besteht, dass eine Gefahr für einen oder mehrere Menschen besteht, wobei oftmals keine besondere Genehmigung oder nur die Genehmigung des Polizeidirektors erforderlich ist. Obwohl diese Handlungen zu klaren Verletzungen bürgerlicher Grundrechte führen können, brauch kein Richter sie zu genehmigen und die Verhältnismäßigkeit einer solchen polizeilichen Maßnahme muss nicht im Voraus geprüft werden.

Die lange Liste dieser polizeilichen Maßnahmen stellt eine konkrete Bedrohung für die Freiheit des einzelnen Menschen dar, da vor allem der einzelne Bürger nicht vor willkürlichen Handlungen geschützt wird. Die Einführung solcher Maßnahmen wird auch zu Missbräuchen führen. Menschen, welche sich nichts zu Schuld kommen gelassen haben, können zu jeder Zeit Opfer dieser polizeilichen Maßnahmen werden sobald der einfache Verdacht besteht, dass sie möglicherweise eine Straftat begehen könnten. Die Unschuldsvermutung, ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung würde schlicht und einfach mit den Füßen getreten und es gäbe keine Rechtssicherheit mehr für den Bürger.

Solche Maßnahmen, wie auch die rezenten Maßnahmen zur Terrorabwehr, scheint der Bürger im Angesicht terroristischer Bedrohungen zu begrüßen, doch sie sind immer eine konkrete Gefahr für die individuelle Freiheit. Mittels solcher Gesetzesprojekte dehnt der Staat latent seine Macht aus und Luxemburg nimmt immer mehr die Gestalt eines Polizei- und Überwachungsstaates an. Bald könnte sich die Frage stellen wer den Bürger vor dem Staat und seinem Gewaltmonopol schützt.

Wenn die Ausdehnung der staatlichen Macht und die Einschränkung der individuellen Freiheit weiter so rasant zunimmt wie in diesem Jahr, werden die terroristischen Organisationen, welche unser freiheitliches Gesellschaftsmodell gerne zerstören möchten, schneller ihr Ziel erreichen als sie es sich selbst erhofft haben. Der Staat selbst unterstützt diese Organisationen beim Erreichen ihres Zieles.

Déi Liberal warnen eindringlich vor solchen Maßnahmen und erinnern, dass die Verteidigung der Grundrechte der Bürger und deren Freiheit immer im Vordergrund stehen müssen. Die staatliche Macht darf nicht willkürlich ausgedehnt werden, daher sollte die Verfassung als Schutzwall gegen solche freiheitseinschränkende Gesetze dienen. Tatsächlich sollte die Verfassung die Kompetenzen des Staates strikt auflisten, so dass die Politik ihre Macht nicht missbrauchen kann.

Mitgeteilt von Déi Liberal am 2. August 2016

Déi Liberal

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